Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Vertragsparteien und Geltungsbereich
1.1. ROCH Coaching ● Training– Jennifer Roch (im Folgenden bezeichnet als „ROCH Coaching ● Training“) erbringt
Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Coaching, Training und offene Seminare, Veranstaltungen für Gruppen und
Teams und Unternehmensentwicklung, in der Regel durch Veranstaltungen im Einzelkontakt, in (Klein-)Gruppen und
Teams für Privatkunden, Firmenkunden und die öffentliche Hand (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als
„Auftraggeber“).


1.2. Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarten
Termine persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person benennen, die an einer Veranstaltung in den
genannten Geschäftsfeldern teilnimmt (im Folgenden bezeichnet als „Teilnehmer“). Als Teilnehmer geeignet sind alle
Personen und Gruppen, die bei voller geistiger Gesundheit sind. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall jedoch
Vertragspartner von ROCH Coaching ● Training. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten des Teilnehmers ein, es
sei denn, es wird mit dem Teilnehmer eine separate Vertragsbeziehung, ein Committment, eingegangen, wodurch ein
Teilnehmer zu einem Auftraggeber wird.


1.3. ROCH Coaching ● Training erbringt seine Leistungen durch eigene Mitarbeiter. ROCH Coaching ● Training ist
berechtigt, die Leistungen durch assoziierte Kooperationspartner oder freie Mitarbeiter (im Folgenden bezeichnet als
„Coaches“) zu erbringen.


1.4. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von ROCH Coaching ● Training und seine
vertraglich verpflichteten Coaches erbrachten Leistungen.


1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten ROCH Coaching ● Training auch dann nicht,
wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Eigene Auftraggeber-AGB für den Einkauf werden hier nicht
anerkannt. Es gelten in der Geschäftsbeziehung nur die AGB von ROCH Coaching ● Training, die bei AuŌragsannahme
anerkannt worden sind.


2. Anfrage / Anmeldung und Vertragsschluss / Buchung

2.1. Anmeldungen für Trainings und offene Seminare erfolgen durch das Ausfüllen und übersenden der durch ROCH
Coaching ● Training vorgegebenen Anmeldeformulare oder etwaiger Online-Funktionen auf der ROCH Coaching ●
Training -Homepage (https://www.roch-coaching.de) und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, da die
Teilnehmerzahlen im Interesse einer erfolgreichen Veranstaltung begrenzt sind. Alle Anmeldungen müssen per Post,
per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag für Trainings und offene Seminare wird durch eine
Anmeldebestätigung von ROCH Coaching ● Training per Post, Telefax oder E-Mail oder Unterzeichnung eines
ausgefüllten Coaching-/Trainingsvertrages durch den Auftraggeber (verbindliches Vertragsangebot) und
Gegenzeichnung durch ROCH Coaching ● Training (Vertragsannahme) geschlossen (Buchung). Die BestäƟgung durch
ROCH Coaching ● Training steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl der
jeweiligen Veranstaltung erreicht wird. Auf einen Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des
Vertrags kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.


2.2. Mit der bedingten Auftrags- oder Terminbestätigung bzw. mit der bedingten Teilnahmebestätigung oder
Unterzeichnung des Coaching-/Trainingsvertrages erklärt der Auftraggeber zugleich, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie mit geltende Ergänzungsverträge vorab ausgehändigt
bekommen und zur Kenntnis genommen zu haben.


2.3 Der Teilnehmende bestätigt, dass er keine Mitgliedschaft in einer Sekte, bei Scientology oder das Vorliegen einer
schweren psychischen Störung oder Verhaltensstörungen (ICD-10) hat.
Hinweis: Sollte sich der Teilnehmende in einer Therapie befinden, dann sollte die Teilnahme mit dem Therapeuten/Arzt
abgesprochen werden. ROCH Coaching ● Training ist schriŌlich zu informieren. Bei Erkrankungen kann ein Coaching
bei der Genesung unterstützen, ersetzt aber keinesfalls den Besuch bei einem Arzt.


2.4. Änderungen oder Ergänzungen der Auftrags- oder Terminbestätigung bzw. der Teilnahmebestätigung oder des
Lehrgangsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch ROCH Coaching ● Training schriŌlich per Post, Telefax oder
E-Mail bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.


3. Leistungen


3.1. Mit der Durchführung des Auftrages wird ein Mitarbeiter von ROCH Coaching ● Training bzw. der/die jeweils
durchführende/n Coach/es beauftragt.


3.2. Die Erstellung bzw. Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen liegt bei ROCH Coaching ● Training. In der Gebühr
bzw. im Preis inbegriffen ist die Überlassung aller Teilnehmerunterlagen, Handouts und Skripte zur persönlichen
Verwendung durch den Teilnehmer in digitaler Form.


3.3. Für die Didaktik und Methodik der Maßnahme ist ROCH Coaching ● Training verantwortlich. Stellt ROCH Coaching
● Training / der Coach während der Durchführung fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den
ursprünglich mit dem Auftraggeber / Teilnehmer vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder an der
Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines
psychologischen und pädagogischen Ermessensspielraumes. ROCH Coaching ● Training / der Coach kann nach seinem
Ermessen einzelne Punkte im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung ausweiten, dafür andere teilweise einschränken.
ROCH Coaching ● Training / der Coach können Ziele und Themeninhalte zugunsten der Erreichung und Bearbeitung
anderer Ziele und Themeninhalte zurückstellen. Es besteht ein Minderungsrecht des Auftraggebers / Teilnehmers nur
im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, das Honorar oder die Gebühr zu kürzen.


3.4. ROCH Coaching ● Training / der Coach werden nach besten KräŌen und bestem Wissen gemeinsam mit dem
Auftraggeber / Teilnehmer den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Leistung ist
eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch
den Auftraggeber / Teilnehmer erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung kann durch ROCH Coaching ● Training
/ den Coach allein nicht gegeben werden.


4. Honorar und Zahlungsbedingungen


4.1. Bei Coaching, Training, Gruppen- und Teamveranstaltungen sowie Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung:
4.1.1. Das vereinbarte Honorar ist nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig und auf das Konto
Jennifer Roch zu entrichten.


4.1.2. Der im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Vorbereitungs- und Koordinationsaufwand (z.B. Telefonate,
Briefe, Faxe, Terminplanungen, Büroarbeiten) werden nicht gesondert berechnet.


4.1.3. Das Honorar umfasst neben der Konzeptionierung und Durchführung von Maßnahmen
auch die Erstellung und Bereitstellung notwendiger Handouts für den Auftraggeber / die Teilnehmer.


4.2. Alle Honorar- und Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses / der Buchung
gültigen gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.


4.3. Der Auftraggeber gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach
Rechnungsstellung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach
§ 286, Abs. 2 BGB. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässig verschuldetem Zahlungsverzug hat der Auftraggeber /
Teilnehmer kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen oder Teilnahme an Veranstaltungen. ROCH Coaching ●
Training ist berechtigt, den Auftraggeber / Teilnehmer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässig verschuldetem
Zahlungsverzug oder Nichtvorliegen des Zahlungseinganges vor Beginn einer Veranstaltung von der Veranstaltung
auszuschließen.


4.4. Während des Zahlungsverzuges ist ROCH Coaching ● Training berechƟgt, die gesetzlichen Verzugszinsen von fünf
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei natürlichen Personen (z.B. Verbrauchern) und acht Prozentpunkten über
dem Basissatz bei juristischen Personen (Unternehmen) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren
Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.


5. Rücktritt / Kündigung / Durchführungshindernisse


5.1. Bei Verträgen über Coaching, Gruppen- und Teamveranstaltungen, Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung:
5.1.1. Das Ausfallhonorar beträgt bei Absage einer Buchung (Auftragsbestätigung) bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten
Termin 50%, innerhalb von vier bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin 75% sowie innerhalb von 72 Stunden vor
dem vereinbarten Termin 100% des Honorars.


5.1.2. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.


5.2. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht von ROCH Coaching ● Training
zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung einer Veranstaltung nicht möglich, so ist ROCH
Coaching ● Training zur Durchführung nicht verpflichtet. Der AuŌraggeber bzw. die angemeldeten Teilnehmer werden
so rechtzeitig wie möglich vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn über die Nichtdurchführung informiert. Bereits
entrichtete Honorare / Gebühren werden in einem solchen Fall umgehend in voller Höhe erstattet.


5.3. Kann ROCH Coaching ● Training / ein Coach wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonsƟgen von
ihm nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist ROCH
Coaching ● Training verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin oder einen Ersatzcoach zu benennen.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen ROCH Coaching ● Training sind nur gemäß der gesetzlichen
Vorgaben zulässig.


6. Urheberrecht


6.1. Ein Ton- oder Videomitschnitt des Coachings/ Trainings ist für ROCH Coaching ● Training grundsätzlich gestaƩet.
Ein Ton- oder Videomitschnitt des Coachings/ Trainings ist für die Teilnehmer ohne schriftliche Erlaubnis von ROCH
Coaching ● Training nicht gestaƩet.


6.2. Der Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Handouts, Materialien, sonstige Unterlagen und
Ton- oder Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht an den Handouts,
Materialien, sonstigen Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich bei ROCH Coaching ●
Training bzw. dem Unterauftragnehmer von ROCH Coaching ● Training. Der Auftraggeber / der Teilnehmer ist nicht
berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von
ROCH Coaching ● Training zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form – entgeltlich
oder unentgeltlich – an Dritte weiter zu geben oder zu verbreiten.


6.3. Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich
verfolgt werden.


7. Datenschutz
7.1. Alle firmen- und personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
bzw. der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) behandelt. Nähere Verwendungsbereiche können Sie der
gesonderten Datenschutzbestimmung entnehmen.


7.3. Firmen- und personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Vertrag des Auftraggebers gespeichert
und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber / Teilnehmer ist
damit einverstanden, dass seine Daten zu internen Werbezwecken und zur statischen Aufbereitung in anonymisierter
Form auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich zu eigenen internen Zwecken von ROCH Coaching
● Training genutzt werden können.


8. Geheimhaltungs-/Schweigepflicht


8.1. Die Inhalte des Coachings / der Veranstaltung unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten
sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis
erhalten, geheim zu halten. Beide Vertragsparteien sind von der Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit,
wenn dringende berechtigte Interessen (bspw. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenbarung
erfordern.
8.2. Der Auftraggeber entbindet ROCH Coaching ● Training / den Coach von der Schweigepflicht gegenüber dem
Supervisor des Coaches. Der Supervisor dient dem Coach zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen
Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung des Coachings- bzw. Trainingsprozesses.


9. Selbstverpflichtungen und Ausschlussrechte


9.1. ROCH Coaching ● Training versichert, nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard zu arbeiten. Seine
Mitarbeiter und Coaches werden nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult bzw. besuchen keine Kurse
und/oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard.


9.2. ROCH Coaching ● Training erklärt außerdem, dass es die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines
Unternehmens (zur Durchführung seiner Maßnahmen) ablehnt. Eine Versicherung gleichen Inhalts gibt der
Auftraggeber mit Vertragsschluss auch für sich selbst und gestellte Teilnehmer.


9.3. Eine unrichtige Versicherung dieses Erklärungsgehalts, die Störung von Veranstaltungen von einigem Gewicht,
strafbare Handlungen gegenüber ROCH Coaching ● Training oder anderen Teilnehmern (z.B. Diebstahl,
Ehrverletzungen) sowie die Kenntnisnahme von strafbaren Handlungen des Auftraggebers /
Teilnehmers gegenüber Dritten berechtigen ROCH Coaching ● Training zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zum
umgehenden Ausschluss des Auftraggebers / Teilnehmers von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen.


9.4. Der Auftraggeber / Teilnehmer erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, an den z.T. intensiven persönlichen und
Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Bei Personen, die
sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. auf die Einnahme von Medikamenten
angewiesen sind, ist ROCH Coaching ● Training bzw. der durchführende Coach vor Beginn einer Veranstaltung zu
informieren. Die Kenntnisnahme von körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen des
Auftraggebers / Teilnehmers berechtigt ROCH Coaching ● Training / den Coach, den AuŌraggeber / Teilnehmer von
der Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Teil der Veranstaltung (z.B. einer Outdoorübung) auszuschließen.


9.5. Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühr / des Honorars bleibt in Fällen des Ausschlusses in vollem Umfang
bestehen.


10. Haftung


10.1. Der Auftraggeber / Teilnehmer stellt ROCH Coaching ● Training von der HaŌung von Schäden frei, die ROCH
Coaching ● Training, seine Mitarbeiter oder Coaches durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat/haben.


10.2. Eine Haftung aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen
Leistungsfähigkeit des Auftraggebers / Teilnehmers ist ausgeschlossen.


11.Schlussbestimmungen


11.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem
Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.


11.2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.


11.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


11.4. Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und
sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte
sprachliche Verständigung zurück zu führen.


11.5. Als Gerichtsstand wird Kiel vereinbart, sofern der Vertragspartner / Auftraggeber Vollkaufmann i.S.d. HGB ist.
Fassung vom 03.06.2021

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